Kirchenverwaltungswahl 2018

 

Am Sonntag, den 18. November fanden in ganz Bayern die Kirchenverwaltungswahlen statt. In den Pfarreien des Pfarrverbandes Stiftsland Berchtesgaden stellten sich ausreichend Kandidaten zur Verfügung. Insbesondere in St. Andreas konnten ein Drittel Frauen als Kandidatinnen gewonnen werden. Allen, die sich zur Verfügung gestellt haben, gilt ausdrücklicher Dank!

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium, in dem darauf geachtet wird, dass die Kirchenstiftung ihre Kirchen und Gebäude funktionsfähig hält und auf vielerlei Gebieten die Rahmenbedingungen für Seelsorge gewährleistet. Der jeweilige Pfarrer ist der Kirchenverwaltungsvorstand, sein Stellvertreter der Verwaltungsleiter. Dem Kirchenpfleger bzw. der Kirchenpflegerin kommen besondere Aufgaben und Befugnisse zu.

Bedauerlich ist die niedrige Wahlbeteiligung, die in keiner Pfarrei über die 10% kommt. Die Kirchenverwaltung ist ein Gremium, das sehr stark im Hintergrund arbeitet. Vielen Gläubigen dürfte die Bedeutung dieser Institution wohl nicht ausreichend klar sein.

Aus den neu gewählten Kirchenverwaltungen, die ab 1. Januar 2019 die Verantwortung tragen, wird ein Haushalts- und Personalausschuss gebildet, der über alle Personalfragen und den gemeinsamen Haushalt befindet. Mit der Vereinigung der bisherigen Pfarrverbände Stiftsland und Bischofswiesen ab 1. Januar 2019 wird dieser Haushaltsverbund dann sechs Kirchenstiftungen umfassen, wobei die größte Kirchenstiftung, St. Andreas-Berchtesgaden, als so genannte Trägerstiftung fungiert. Daher ist das neue Verwaltungszentrum zur Vereinfachung organisatorischer Vorgänge ab März 2019 im Pfarrhaus Berchtesgaden beheimatet. Ungeachtet dessen wird es die bisherigen Pfarrbüros weiterhin geben.

 

Kirchenverwaltungswahl 2018

 

Ergebnisse der einzelnen Pfarreien

 

Allgemeine Informationen

 

Die Kirchenverwaltung (KV)

Die Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei bzw. Kirchenstiftung. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden, Verwaltung im Bereich des Personals der Kirchenstiftung und oftmals auch den Betrieb eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte.

Neben dem Pfarrer bzw. seinem Vertreter besteht die KV aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Je nach Größe der Kirchengemeinde kann die Anzahl der KV-Mitglieder von zwei bis acht gewählten und evtl. zwei bis drei zusätzlich berufenen Personen variieren.

Die KV vertritt nicht nur die jeweilige Kirchenstiftung, sondern auch alle Kirchensteuerzahler und -zahlerinnen der zugehörigen Kirchengemeinde.
 
Außerdem wählt die KV wiederum die Vertreterinnen und Vertreter des Diözesansteuerausschusses (DiStA), die die Kirchensteuerzahler der gesamten Erzdiözese München und Freising vertreten. Der DiStA entscheidet über den Haushalt der Erzdiözese München und Freising. Damit geht es bei der Wahl der Kirchenverwaltung zum einen um die Verwaltung der Kirchenstiftung vor Ort, zum anderen aber auch indirekt um den Diözesanhaushalt und die Verwaltung der Kirchensteuereinnahmen der gesamten Erzdiözese. Beispielsweise wurden 2016 rund 100 Millionen Euro für Zuschüsse an Kirchenstiftungen verwendet und weitere rund 75 Millionen Euro wurden als Zuschüsse für Baumaßnahmen kirchlicher Rechtsträger (vor allem der Kirchenstiftungen) gewährt.

Die Kirchenstiftung (KiStift)

Die Kirchenstiftung gilt rechtlich als juristische Person und verfügt damit – ähnlich wie ein Unternehmen – über Rechte und Pflichten. Sie gehört zur Gruppe der kirchlichen Stiftungen, die ausschließlich oder überwiegend kirchlichen Zwecken der katholischen Kirche in Bayern gewidmet sind. Das umfasst insbesondere den Gottesdienst, die Verkündigung, die Bildung, den Unterricht, die Erziehung oder das Wohlfahrtswesen (vgl. Art. 1 Abs. 1 KiStiftO). Dafür ist sie Eigentümerin der jeweiligen kirchlichen Gebäude (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus usw.) und evtl. weiterer Immobilien (Wohnungen, landwirtschaftliche Nutzflächen, Wald usw.). Mit ihrem Vermögen, so wie dem Ertrag aus diesem Vermögen, werden die „ortskirchlichen Bedürfnisse“ bedient. Sie ist Arbeit-/Dienstgeber der Menschen, die für die Kirchenstiftung arbeiten, wie beispielsweise Mesner/-in, Hausmeister/-in, Sekretär/-in, Putzkraft, Kirchenmusiker/-in etc. Oftmals hat eine Kirchenstiftung auch die Trägerschaft einer Kindertagesstätte (v.a. Kindergarten) übernommen. In der Regel gehört das Gebäude der Kita zur Kirchenstiftung und diese ist auch Arbeit-/Dienstgeber für das pädagogische Personal (Erzieher/-innen und Kinderpfleger/-innen).
 
Pastorale Mitarbeiter (Priester, Diakon, Pastoralreferent/-in, Gemeindereferent/-in) einer Pfarrei/ eines Pfarrverbands sind nicht bei der Kirchenstiftung, sondern bei der Erzdiözese München und Freising angestellt und für den jeweiligen Pfarrverband/ die jeweilige Pfarrei an-/ zugewiesen. Einige Pfarreien besitzen neben der Pfarrkirche auch eine oder mehrere Filialkirchen (lat.: Filius = der Sohn, Filia = die Tochter). Diese können teilweise eine eigene Kirchenverwaltung haben.

Der Verwaltungs- und Haushaltsverbund (VHV)

Ein Pfarrverband bzw. eine Stadtkirche besteht aus mehreren Pfarreien, der/die von einem Pfarrer oder einem/einer Pfarrbeauftragten geleitet wird. Um die Bewältigung ähnlicher Verwaltungsaufgaben zu vereinfachen, können Kirchenstiftungen einen Verwaltungs- und Haushaltsverbund gründen. Dieser hilft dann dabei, einen Teil der anfallenden Aufgaben, Aktionen und Veranstaltungen gemeinsam zu organisieren. Darüber hinaus dient der VHV der Verwaltung des gemeinsamen Haushalts der einzelnen Kirchenstiftungen und ist gemeinsamer Anstellungsträger für deren Personal. Zur Steuerung des Verbundes wird als zusätzliches Gremium der Haushalts- und Personalausschuss (HUP) gebildet. Dieser konzentriert sich auf Haushalts- und Personalangelegenheiten und setzt sich aus Mitgliedern der beteiligten Kirchenverwaltungen zusammen. Die einzelnen Kirchenverwaltungen bestehen weiter. Sie sind zum Beispiel nach wie vor für alle Gebäude der einzelnen Kirchenstiftung und den dafür notwendigen Haushalt zuständig. Auf alle weiteren Aspekte haben Sie über den Haushalts- und Personalausschuss auch weiterhin Einfluss.

 

 

Informationen des Erzbistums München - Freising

 

Informationen für die einzelnen Pfarreien

St. Andreas Berchtesgaden

PDF-Dokument

Allgemeine Informationen
zur Wahl der Kirchenverwaltung am 18. November 2018

PDF-Dokument

06.10.2018:
Bekanntmachung über die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder
für die Wahlperiode 2019-2024 der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas-Berchtesgaden

- Bekanntmachung des Wahlausschusses -

PDF-Dokument

27.10.2018:
Bekanntmachung über die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder
für die Wahlperiode 2019-2024 der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas-Berchtesgaden
- Bekanntmachung zur Urnenwahl -

PDF-Dokument

27.10.2018:
Wahlliste zur Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder
für die Wahlperiode 2019-2024 der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas-Berchtesgaden
- Wahlvorschläge / Kandidatenliste -

Hl. Familie Au

PDF-Dokument

Allgemeine Informationen
zur Wahl der Kirchenverwaltung am 18. November 2018

PDF-Dokument

06.10.2018:
Bekanntmachung über die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder

für die Wahlperiode 2019-2024 der katholischen Kirchengemeinde Heilige Familie – Au b. Berchtesgaden
- Bekanntmachung des Wahlausschusses -

PDF-Dokument

27.10.2018:
Bekanntmachung über die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder
für die Wahlperiode 2019-2024 der katholischen Kirchengemeinde Heilige Familie – Au b. Berchtesgaden
- Bekanntmachung zur Urnenwahl -

PDF-Dokument

27.10.2018:
Wahlliste zur Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder
für die Wahlperiode 2019-2024 der katholischen Kirchengemeinde Heilige Familie – Au b. Berchtesgaden
- Wahlvorschläge / Kandidatenliste -